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Gesetzgebung1. Mai 2026
Neue Pfändungsfreigrenze ab Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 gilt ein neuer Pfändungsfreibetrag von 1.587,40 € monatlich. InsoLight wird automatisch aktualisiert.
Ab dem 1. Juli 2026 steigt der Pfändungsfreibetrag nach § 850c ZPO auf 1.587,40 € monatlich. Der Pfändungsrechner in InsoLight enthält die aktuellen Tabellen bereits ab Veröffentlichung.
Was ändert sich?
Der unpfändbare Grundbetrag wird jährlich angepasst. Die neue Pfändungstabelle gilt für alle Lohnpfändungen, Kontopfändungen sowie P-Konto-Berechnungen.
InsoLight wird automatisch aktualisiert
Kunden mit aktivem Lizenzvertrag erhalten das Update automatisch. Die neuen Werte sind ab dem 1. Juli 2026 in allen Berechnungen hinterlegt.
