InsoLight

Software-Modul

P-Konto-Bescheinigung

Erhöhte Pfändungsfreigrenze rechtssicher bescheinigen

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt das Girokonto vor Pfändungen bis zur Grundfreigrenze. Für erhöhten Schutz — z.B. bei Kindern oder Unterhaltsverpflichtungen — ist eine Bescheinigung einer anerkannten Stelle erforderlich. InsoLight erstellt diese rechtssicher und in wenigen Minuten.

Funktionen im Überblick

Rechtssichere Bescheinigung

Erstellung der P-Konto-Bescheinigung nach §850k ZPO für erhöhte Pfändungsfreigrenzen.

Alle Erhöhungsgründe

Unterhaltsverpflichtungen, Kindergeld, Sozialleistungen — alle gesetzlichen Erhöhungsgründe sind abgebildet.

Automatische Berechnung

Die Software berechnet automatisch die maßgebliche Pfändungsfreigrenze auf Basis der eingegebenen Daten.

Doppelpfändung

Spezielle Bescheinigungen für den Fall der Doppelpfändung (z.B. bei mehreren Konten).

Sonderzahlungen

Freigabe von Weihnachts- und Urlaubsgeld im P-Konto — entsprechende Vorlagen inklusive.

Mandantendaten-Integration

Bereits erfasste Mandantendaten werden direkt in die Bescheinigung übernommen.

Zielgruppe

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Schuldnerberatungsstellen
  • Insolvenzberater
  • Anerkannte Stellen nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Rechtliche Grundlage

§ 850k ZPO regelt das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Jede natürliche Person kann ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Für Erhöhungen der Grundfreigrenze (z.B. für Unterhaltsberechtigte) ist eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle erforderlich — z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen.

Überzeugt? Testen Sie InsoLight.

Persönliche Demo — kostenlos und unverbindlich.