Software-Modul
P-Konto-Bescheinigung
Erhöhte Pfändungsfreigrenze rechtssicher bescheinigen
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt das Girokonto vor Pfändungen bis zur Grundfreigrenze. Für erhöhten Schutz — z.B. bei Kindern oder Unterhaltsverpflichtungen — ist eine Bescheinigung einer anerkannten Stelle erforderlich. InsoLight erstellt diese rechtssicher und in wenigen Minuten.
Funktionen im Überblick
Rechtssichere Bescheinigung
Erstellung der P-Konto-Bescheinigung nach §850k ZPO für erhöhte Pfändungsfreigrenzen.
Alle Erhöhungsgründe
Unterhaltsverpflichtungen, Kindergeld, Sozialleistungen — alle gesetzlichen Erhöhungsgründe sind abgebildet.
Automatische Berechnung
Die Software berechnet automatisch die maßgebliche Pfändungsfreigrenze auf Basis der eingegebenen Daten.
Doppelpfändung
Spezielle Bescheinigungen für den Fall der Doppelpfändung (z.B. bei mehreren Konten).
Sonderzahlungen
Freigabe von Weihnachts- und Urlaubsgeld im P-Konto — entsprechende Vorlagen inklusive.
Mandantendaten-Integration
Bereits erfasste Mandantendaten werden direkt in die Bescheinigung übernommen.
Zielgruppe
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Schuldnerberatungsstellen
- Insolvenzberater
- Anerkannte Stellen nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Rechtliche Grundlage
§ 850k ZPO regelt das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Jede natürliche Person kann ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Für Erhöhungen der Grundfreigrenze (z.B. für Unterhaltsberechtigte) ist eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle erforderlich — z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen.
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