InsoLight

Software-Modul

Außergerichtlicher Vergleich

Der erste Schritt im Insolvenzverfahren

Vor jedem Verbraucherinsolvenzverfahren steht der Versuch einer außergerichtlichen Einigung. InsoLight erstellt alle gängigen Plantypen schnell und rechtssicher — für Anwälte, Steuerberater und Schuldnerberater.

Funktionen im Überblick

Vier Plantypen

Nullplan, Ratenplan, Einmalzahlung und Einmalzahlung mit zusätzlichen Raten — alle nach aktueller Rechtslage.

Fristüberwachung

Der Plan darf nicht älter als 6 Monate vor Verfahrenseröffnung sein. InsoLight zeigt die relevanten Fristen.

Bescheinigung des Scheiterns

Vorlagen für die Scheiternsbescheinigung — ausstellbar durch Anwälte, Notare und Steuerberater.

Automatische Datenspeicherung

Einmal erfasste Mandanten- und Gläubigerdaten stehen in allen folgenden Modulen sofort zur Verfügung.

Planvorschau

Prüfen Sie den Schuldenbereinigungsplan vor dem Druck — als PDF-Vorschau direkt in der Software.

Unbegrenzte Gläubiger

Keine künstliche Mengenbegrenzung. Verwalten Sie so viele Gläubiger wie nötig.

Unterstützte Plantypen

  • Nullplan
  • Flexibler Ratenplan
  • Fester Ratenplan
  • Einmalzahlung
  • Einmalzahlung mit festen Raten

Zielgruppe

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Schuldnerberater
  • Insolvenzberatungsstellen

Rechtliche Grundlage

§ 305 InsO: Dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Bescheinigung beizufügen, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag versucht worden ist.

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