Informationen
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist in Deutschland ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson).
Im Jahr 1999 wurde die Konkursordnung durch das Insolvenzrecht abgelöst. Seitdem ist in der Insolvenzordnung (InsO) das Verbraucherinsolvenzverfahren geregelt.
Eine Restschuldbefreiung gibt es seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999.
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Link Insolvenzordnung (InsO)Verbraucherinsolvenz oder Privatinsolvenz
Leistungsmerkmale InsoLight Verbraucherinsolvenz
- unbegrenzte Anzahl an Verfahren
- unbegrenzte Anzahl an Gläubigern
- alle amtlichen Formulare Stand 7/2014
Schuldenbereinigungspläne für das außergerichtliche und gerichtliche Verfahren.
- flexibler Nullplan
- flexibler Ratenplan
- fester Ratenplan
- Eimalzahlung
- Einmalzahlung mit festen Raten