Vorsicht Falle
Wer darf eine Schuldnerberatung durchführen? Staatlich zugelassene, geeignete Beratungsstellen im Sinne des § 305 Abs.1 Nr.1 Insolvenzordnung sind.
- staatliche Schuldnerberatungen(Caritas, AWO ua.)
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- gewerbliche Schuldnerberater mit Anerkennung
Vorschau Plan
Wichtig
Die Beratung muss persöhnlich erfolgen.
In der Anlage 2 wird bescheinigt "Ich bescheinige/Wir bescheinigen auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, dass die Schuldnerin bzw. der Schuldnererfolglos versucht hat, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans zu erzielen."
Verbraucherinsolvenz Ablauf
Wie bereite ich als Schuldner richtig vor?
- Ordnen Sie Ihre Unterlagen und hefeten Sie getrennt nach Gläubigern in einen Ordner.
- Unter Download finden Sie Musterbriefe für einen Schufa und IDC Auskunft
- Eröffnen Sie ein P-Konto
- Stellen sicher das alle wichtigen Zahlungen bedient werden. Wichtige Zahlungen sind Miete, Strom, Gas, Versicherungen Auto, Kindergarten und Unterhalt.
außergerichtliche Verfahren
Die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens setzt voraus, dass der Schuldner innerhalb der vorangegangenen 6 Monate eine Schuldenregulierung auf der Grundlage eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans mit seinen Gläubigern versucht hat und diese gescheitert ist.
Der Schuldenbereinigungsplan wird auch außergerichtlicher Vergleich genannt.
Den Gläubigern wird ein Plan zur Schuldenregulierung angeboten, die kann ein Nullplan, ein Ratenplan oder ein Plan mit Einmalzahlung sein.
Sie brauchen eine geeignete Person oder Anwalt. Gerne sind wir bei der Suche behilflich, seit 15 Jahren wird die Software von Rechtsanwälten und Schuldnerberatern eingesetzt.
In manchen Städten sind lange Wartezeiten bei den öffentlichen Schuldnerberatungstellen. Aus diesem Grund sollte man selber aktiv werden.
Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Mail und wir finden schnell eine passende Beratungsstelle.
gerichtliche Verfahren
Die zugelassene Stelle bescheinigt in der Anlage 2a das der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist.
Es werden die Gerichtsformulare in der amtliche Fassung 1/2021 gültig ab 1.4.2021. Eigenantrag Verbraucherinsolvenz ausgefüllt und beim zuständigen Insolvenzgericht abgegeben.
dann erfolgt der gerichtlche Einigungsversuch, scheitert auch dieser wird die Insolvenz eröffnet.
Insolvenzverfahren und das Vermögen wird verteilt. Es wird dem Gericht der Schlussbericht des Insolvenzverwalters vorgelegt.
Dann beginnnt die Wohlverhaltensphase
Danach kommt die Restschulbefreiung